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  1. Die Nutzung unserer Betontankstelle und Abholung von Schüttgütern erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Nutzung des Betriebsgeländes und der dort befindlichen Anlagen geschieht auf eigenen Gefahr des Abholers.
  3. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  4. Das Betriebsgelände ist komplett videoüberwacht.
  5. Für die korrekte Beladung und die Einhaltung des zulässigen Ladegewichts haftet ausschließlich der Abholer. Unser Personal übernimmt hierfür keine Verantwortung.
  6. Für Schäden oder Verschmutzung beim Beladen mit Frischbeton an Ihren Fahrzeugen, Anhängern oder Personen übernehmen wir keinerlei Haftung und Kosten.
  7. Die gültigen Preise sind jeweils der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
  8. Der Abholer alleine ist für die sichere und fachgerechte Verwendung der bei uns gekauften Betonmischungen verantwortlich.
  9. Bei Missbrauch des Notaus-Knopfes werden dem Verursacher Kosten in Höhe von 150 Euro in Rechnung gestellt.
  10. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt.
  11. Gerichtsstand ist Würzburg.